Prostitution ist in der Schweiz eine legale Tätigkeit, die jedoch durch kantonale Gesetze (LProst) und die daraus resultierenden Verordnungen (RProst) geregelt wird. Auf Bundesebene gibt es kein Gesetz.
Zunächst einmal müssen Sie sich in einer geregelten Situation befinden und eine Art Aufenthaltserlaubnis haben, um arbeiten zu können. Hier folgen die verschiedenen Genehmigungen, mit denen Sie arbeiten können.
Viele Sexarbeiterinnen in der Schweiz nutzen die 90-Tage-Bewilligung dank Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten. Dazu müssen Sie auf der Website des Bundes Ihre Staatsangehörigkeit (innereuropäisch zwingend), Ihre Branche der selbstständigen Tätigkeit sowie die Daten Ihres Aufenthalts bekannt geben. Es können nur 90 Tage pro Kalenderjahr angekündigt werden. Sobald die Ankündigung online erfolgt ist, müssen Sie die online generierte 90-Tage-Genehmigung ausdrucken.
Nach Ablauf der 90 Tage müssen Sie entweder ein neues Kalenderjahr abwarten oder eine Aufenthaltsbewilligung / Ausweis B beantragen. Achtung, Ausweis B kommt mit Steuer- und Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Sie können auch eine Grenzgängerbewilligung/ Ausweis G beantragen. Das impliziert das Niederlassung in einem Nachbarstaat der Schweiz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Steuern und Krankenversicherung sind im benachbarten Wohnsitzland zu entrichten. Die medizinische Versorgung erfolgt auch nur im Wohnsitzland. Notfälle sind abgedeckt.
Zögern Sie nicht, mit Ihrem Kantonsverband einen Termin für Amts- und Rechtshilfe zu vereinbaren.
Falls Sie einen Salon betreiben, vergessen Sie nicht, Ihre Einkünfte bei der Mehrwertsteuer zu deklarieren, wenn Ihr Umsatz 100’000 CHF / Jahr übersteigt.